Immobilienkauf Nebenkosten – Kaufnebenkosten

Immobilienkauf: Nebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum

Nebenkosten sind fester Bestandteil eines jeden Immobilienkaufes. Notargebühren, Grunderwerbsteuern, evtl. Maklercourtage und andere Arten von Nebenkosten können anfallen. Beim Immobilienerwerb ist es also mit der Bezahlung des Kaufpreises nicht getan. Die Nebenkosten sind in der Regel ein gut planbarer Ausgabeposten, der sich in der Regel zu etwa 10 Prozent des Kaufpreises addiert. Im Vorfeld jeder seriösen Finanzplanung zum Immobilienerwerb sollten die Nebenkosten stets mit berechnet werden.

 

Kosten für die Immobilienvermittlung – die Maklercourtage

Gebühren für einen Immobilienmakler können zu den Nebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum dazugehören. Die sogenannte Maklercourtage richtet sich in der Regel nach dem Wert einer Immobilie, kann aber auch vertraglich verbindlich festgelegt werden. Zwischen 3 bis zu 6 Prozent Maklerhonorar zzgl. Umsatzsteuer können als Nebenkosten anfallen. Die Maklerverbände geben zwar Richtwerte für die Höhe der Vermittlungsprovisionen vor, doch verbindlich sind diese nicht. Letztendlich kommt es immer auf die Verhandlung zwischen Käufer und Makler an, damit die Kosten für einen Makler nicht zu hoch ausfallen. Um als Immobilienkäufer auf der sicheren Seite zu sein, ist es auf jeden Fall lohnenswert, die Höhe einer solchen Vermittlungsprovision entweder nach oben zu begrenzen oder verbindlich schriftlich festzulegen.

Durch die Exklusivität unseres Vertriebes und der engen Zusammenarbeit mit den Bauträgern können wir ausgewählte Immobilien-Projekte provisionsfrei – also ohne Maklercourtage – anbieten. Fordern Sie sich unverbindliche Informationen zum gewünschten Projekt an oder kontaktieren Sie uns über unsere kostenlose Hotline, um diesbezüglich weitere Informationen zu erhalten.

 

Nebenkosten für Notar und Grundbucheintrag

An einer notariellen Abwicklung kommt kein Käufer einer Immobilie vorbei, denn es ist eine beglaubigte Urkunde erforderlich. Bis zu 1,5 Prozent des Kaufpreises sollten für die Nebenkosten beim Notar veranschlagt werden. Beim Hauskauf ist ein beglaubigter Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben, geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch. In der Regel ist es so, dass der Käufer für alle Notarkosten aufkommen muss. Eigentümer eines Grundstücks kann in Deutschland nur werden, wer eine Eintragung ins Grundbuch hat vornehmen lassen. Alle Beurkundungen über Grundstücksrechte sind im Grundbuch verzeichnet, also beispielsweise Hypotheken oder Eigentum. Zuständig sind die Grundbuchämter der Amtsgerichte, der Notar veranlasst auch die Eintragung ins Grundbuch. Wer sich mit den rechtlichen Verpflichtungen eines Grundbucheintrages nicht auskennt, sollte sich den Grundbuchauszug vom Notar detailliert erläutern lassen. Für den Eintrag ins Grundbuch entstehen Nebenkosten von etwa einem halben Prozent der Kaufsumme.

 

Die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt

Beim Immobilienerwerb hält auch der Fiskus die Hand auf, denn durch die sogenannte Grunderwerbsteuer sorgt auch das Finanzamt für Nebenkosten. Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, ist zur Zahlung von Grunderwerbsteuer verpflichtet, es sollen dafür zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Gesamtkaufpreises einer Wohnung, eines Hauses oder des Grundstückserwerbs einkalkuliert werden. Diese prozentuale Diskrepanz der Grunderwerbsteuer erklärt sich damit, dass die Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Wer als Käufer Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungen mitbringt, also beispielsweise einen frei stehenden Gartenschuppen oder eine Küche, sollte vorher einen Fachanwalt befragen. Denn solche Gegenstände unterliegen oft gar nicht der Grunderwerbsteuer, hier kann also erheblich gespart werden, wenn diese vor der Berechnung der Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis abgezogen werden. Diese mögliche Reduzierung der Steuerpflicht kann insbesondere bei hochpreisigen Ausstattungsgegenständen zum Tragen kommen und so die Gesamtbelastung durch Nebenkosten reduzieren.

 

Bereitstellungszinsen bei Finanzierung von Wohneigentum

Bei einem Immobilienerwerb durch Baufinanzierung muss damit gerechnet werden, dass zwischen Vertragsabschluss und Darlehensauszahlung mehrere Tage bis Wochen vergehen. Sollte bis zum Abruf der Finanzierungssumme noch mehr Zeit vergehen, dann verlangen viele Kreditinstitute Zusatzzinsen, sogenannte Bereitstellungszinsen. Ein einheitlicher Zeitrahmen für die Erhebung von Bereitstellungszinsen ist nicht vorgesehen, das kann von Bank zu Bank variieren. Während manche Kreditinstitute diese Zinsart bereits nach wenigen Wochen erheben, gewähren andere eine Frist bis zu 6 Monaten. Für zu spät abgerufene Darlehen können bis zu 3 Prozent Zinsen pro Jahr fällig werden, üblicherweise erfolgt die Rechnungstellung in Form eines Monatszinses in Höhe von 0,25 Prozent. Diese Zusatzzinsen können eine Baufinanzierung erheblich verteuern, je länger ein Käufer den Abruf einer Darlehenssumme hinauszögert.

Besonders bei Finanzierungen von Neubauten kommen Bereitstellungszinsen zum Tragen, denn bei Neubauten können längere Abruffristen anfallen, als bei Gebrauchtimmobilien. Wird eine gebrauchte Immobilie gekauft, so erhält der Verkäufer den Kaufpreis üblicherweise bereits kurz nach Vertragsabschluss beim Notar. Beim Neubau hingegen werden je nach Baufortschritt einzelne Tranchen gezahlt, deshalb kann sich der Darlehensabruf über Monate, nicht selten sogar über ein ganzes Jahr oder länger hinziehen. Nach Beendigung der zinsfreien Wartezeit sollten Bauherren bedenken, dass die meisten Banken in diesen Fällen Zinsen auf die noch nicht abgerufenen Anteile des Darlehens berechnen. Auch die Kulanzfristen können von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Es können also ganz unterschiedlich hohe Zusatzkosten entstehen, die als Nebenkosten unbedingt in die Finanzkalkulation mit einfließen sollten. Die Höhe und der Zeitpunkt der Bereitstellungszinsen sind verhandelbar. Damit diese wichtige Art der Nebenkosten kalkulierbar ist, sollten sie ebenfalls vor Vertragsabschluss schriftlich genau festgehalten und fixiert werden.

Die Experten der HTP vermitteln Ihnen gerne den passenden Finanzierungspartner, um auch das Thema Bereitstellungszinsen optimal für Sie zu gestalten. Gerne erhalten Sie von uns ein unverbindliches Finanzierungsangebot zum geplanten Immobilienerwerb.